Ausgabe von Müllsäcken - Inkontinenzhilfe

Pflegebedürftige (und eventuell auch andere Personen)  haben manchmal einen größeren Bedarf an Inkontinenzhilfen. Der Gemeinderat hat mit Wirksamkeit 1. Jänner 2023 beschlossen, diese Personen mit einer kostenlosen Ausgabe von Müllsäcken zu entlasten.

Richtlinien:

Anspruchsberechtigung:

  • Gültig für Personen, die einen erhöhten Bedarf an Inkontinenzhilfen haben
  • Hauptwohnsitz in Engerwitzdorf
  • Ausgenommen sind Personen mit Hauptwohnsitz in Genossenschaftswohnungen, im Bezirksseniorenheim sowie im Evangelischen Diakoniewerk
  • Die Anspruchsberechigung ist nicht an den Bezug von Pflegegeld gebunden (z.B. bei vorübergehender Inkontinenz nach Operationen)

Nachweis:

  • Verordnung des Gesundheitsdienstes (z.B. Arzt, Krankenhaus,…)

Förderung:

  • Monatlich 1 Müllsack, erstmalig ab dem Folgemonat der Antragstellung
  • Maximale Ausgabe je Antrag: 6 Müllsäcke im Voraus
  • Die Dauer der Unterstützung ist gebunden an die Gültigkeit der jeweiligen Verordnung

Im Bürgerservice können Sie Ihren Antrag stellen.