Gemeinde-Wohnbeihilfe für Jungfamilien
Wie kommen Sie zur Wohnbeihilfe?
In dem Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Der Förderungswerber und die Mitbewohner müssen die Mietwohnung zur Befriedigung ihres Wohnbedürfnisses dauernd bewohnen (Hauptwohnsitz).
- Die Gemeinde leistet an jene Förderungsempfänger, denen im Bescheid der Oö. Landesregierung über die Wohnbeihilfe kein zumutbarer Wohnungsaufwand ausgewiesen wurde, ab 01.01.2007 zusätzlich 10 % der vom Land zugesprochenen Wohnbeihilfe. Der monatlich gewährte Zuschuss zur Wohnbeihilfe wird halbjährlich im Nachhinein am 15. Juni und 15. Dezember eines jeden Jahres ausbezahlt.
- Die Gemeinde-Wohnbeihilfe wird Jungfamilien gewährt. Dies bedeutet, dass bei nur 1 Erwachsenen im Haushalt dieser das 35. Lebensjahr noch nicht überschritten haben darf. Bei 2 Erwachsenen im gemeinsamen Haushalt wird die Gemeinde-Wohnbeihilfe bis zu einem gemeinsamen Alter von 70 Jahren gewährt. Dem Haushalt der Jungfamilie muss mindestens 1 Kind angehören.
- Bei Nichteinhaltung der Richtlinien und unrichtigen Angaben kommt es zu einer Rückzahlung des gesamten bereits ausbezahlten Mietzuschusses.
Sie müssen beim Gemeindeamt einen Antrag stellen: