Familienförderung der Gemeinde

Die Gemeinde gewährt den Familien für ein ab 1. Jänner 1999 geborenes Kind nach vollendetem 2. Lebensjahr, 4. Lebensjahr und 6. Lebensjahr des Kindes eine einmalige Förderung in Höhe von je Euro 75,00.

Voraussetzung für die Auszahlung dieses Familienförderungsbetrages ist die Vorlage des Mutter-Kind-Passes mit allen Untersuchungen und die Bestätigung eines Elternteiles des Kleinkindes, dass zumindest pro auszuzahlendem Teilbetrag von Euro 75,00 an zwei Elternabenden über Erziehungs- oder Gesundheitsfragen teilgenommen wurde.

Ab 01.01.2016 erhalten Eltern eine zusätzliche Förderung von € 75,00. Voraussetzung ist der Besuch einer Bildungsveranstaltung eines Elternteiles zu Erziehungs- und Gesundheitsfragen in der Pubertät. Die Förderung kann zwischen Vollendung des 12. und Vollendung des 14. Lebensjahres des Kindes beantragt werden. Der Nachweis über den Besuch der Veranstaltung darf nicht älter als 2 Jahre sein.

 Stand: August 2023


Elternabende bzw. Vorträge werden angeboten:

Hebammenstudio Engerwitzdorf
Bezirksseniorenheim Treffling
Tel. +43 664 1132732

 

Spektrum
Reichenauer Straße 14, 4210 Gallneukirchen
Tel. +43 723 565969


Familienreferat des Landes OÖ, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, Tel.+732 7720-18771
Homepage


Österreichische Kinderfreunde - Region Mühlviertel
Gewerbestraße 7, St. Georgen an der Gusen
Tel. +43 7237 2465

 

Eltern-Kind-Zentrum „Wirbelwind“,
Kirchenplatz 12, Ortsplatz Mittertreffling
Homepage
Tel.+43 664 1307045


Familienbundzentrum Engerwitzdorf-Katsdorf-Reiser
Wolfing 8, Engerwitzdorf
Tel. +43 664 8524353 Tel. +43 664 1216965

oder von einer gleichwertigen Einrichtung