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Die Gemeinde gewährt den Familien für ein ab 1. Jänner 1999 geborenes Kind nach vollendetem 2. Lebensjahr, 4. Lebensjahr und 6. Lebensjahr des Kindes eine einmalige Förderung in Höhe von je Euro 75,00.
Voraussetzung für die Auszahlung dieses Familienförderungsbetrages ist die Vorlage des Mutter-Kind-Passes mit allen Untersuchungen und die Bestätigung eines Elternteiles des Kleinkindes, dass zumindest pro auszuzahlendem Teilbetrag von Euro 75,00 an zwei Elternabenden über Erziehungs- oder Gesundheitsfragen teilgenommen wurde.
Ab 01.01.2016 erhalten Eltern eine zusätzliche Förderung von € 75,00. Voraussetzung ist der Besuch einer Bildungsveranstaltung eines Elternteiles zu Erziehungs- und Gesundheitsfragen in der Pubertät. Die Förderung kann zwischen Vollendung des 12. und Vollendung des 14. Lebensjahres des Kindes beantragt werden. Der Nachweis über den Besuch der Veranstaltung darf nicht älter als 2 Jahre sein.
Stand: August 2023
Elternabende bzw. Vorträge werden angeboten:
Hebammenstudio EngerwitzdorfBezirksseniorenheim TrefflingTel. +43 664 1132732
SpektrumReichenauer Straße 14, 4210 GallneukirchenTel. +43 723 565969
Familienreferat des Landes OÖ, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, Tel.+732 7720-18771Homepage
Österreichische Kinderfreunde - Region MühlviertelGewerbestraße 7, St. Georgen an der GusenTel. +43 7237 2465
Eltern-Kind-Zentrum „Wirbelwind“, Kirchenplatz 12, Ortsplatz MittertrefflingHomepageTel.+43 664 1307045
Familienbundzentrum Engerwitzdorf-Katsdorf-ReiserWolfing 8, EngerwitzdorfTel. +43 664 8524353 Tel. +43 664 1216965
oder von einer gleichwertigen Einrichtung