Aufgrund der Witterungsverhältnisse und der Trockenheit ist seit 9. April 2026 die Waldbrandschutz-Verordnung 2026 für den Bezirk Urfahr-Umgebung in Kraft.
Dies bedeutet Folgendes:
· In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Urfahr-Umgebung sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten.
· Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo in Anbetracht der Größe des Feuers, der Beschaffenheit der Bodendecke, der Topografie und der meteorologischen Verhältnisse (Niederschlag, Windstärke, Windrichtung) das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug auf den benachbarten Wald nicht ausgeschlossen werden kann.
Die Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2026 wieder außer Kraft.