Erosionsschützende Bewirtschaftung für Dauer- und Wechselwiesen sowie für ökologisch wertvolle Flächen
Anstelle eines nicht mehr zeitgemäßen Besamungszuschusses hat der Gemeinderat eine Förderung für eine erosionsschützende Bewirtschaftung für Dauer und Wechselwiesen sowie für ökologisch wertvolle Flächen bei ortsüblicher, nachhaltiger Bewirtschaftung beschlossen. Förderfähig sind:
- mehrjährig begrünte Flächen wie Dauer- und Wechselwiesen, ökologisch wertvolle Flächen, mehrjährige
- Feldfutterflächen und Vermehrungsflächen in der Gemeinde, die von Landwirten mit Hauptwohnsitz in der
- Gemeinde bewirtschaftet werden.
- die landwirtschaftliche Bewirtschaftung hat ortsüblich und nachhaltig zu erfolgen.
- Basis für die Förderung bildet ein bei der AMA gestellter Mehrfachantrag.
- die Förderung ist gesamt mit € 4.500,-- bzw. € 5,50 je Hektar gedeckelt.
- der Antrag muss bis spätestens 31.05. des laufenden Jahres beim Gemeindeamt mit dem Mantelantrag und
der Flächennutzungsliste des Mehrfachantrages gestellt werden.
- die Auswertung soll vom Ortsbauernausschuss bis 30.06 des laufenden Jahres.