AUSSCHUSS FÜR ANGELEGENHEITEN DER ORTSENTWICKLUNG UND ÖRTLICHEN RAUMPLANUNG
Aufgaben des Ausschusses:
Der Behandlung und Vorberatung im Ausschuss sind im Wesentlichen folgende Themenbereiche vorbehalten:
- Neuerstellung und Änderungen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes und Flächenwidmungsplanes
- Neuerstellungen, Änderungen und Aufhebungen von Bebauungsplänen
- Bebauungsvorschläge