Aufgaben des Gemeindevorstandes sind vor allem:
- Vorberatung für eine Beschlussfassung durch den Gemeinderat
- Veräußerung von beweglichen Sachen und die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen, die nicht in die Zuständigkeit des Bürgermeisters fallen, bis zu einem Gesamtbetrag zwischen 0,05% der Einnahmen des ordentlichen Voranschlages bis höchstens EUR 100.000,00
- Die Gewährung von Subventionen bis zu einem Betrag von EUR 2.000,00
- Die Entscheidungen in den Angelegenheiten des Dienstrechts
- Die gänzliche oder teilweie Abschreibung zweifelhafter oder uneinbringlicher Forderungen privatrechtlicher Natur oder Abgaben, sofern die Höhe des abzuschreibenden Betrages EUR 50.000,00 nicht übersteigt
- Die Bewilligung von Zahlungserleichterungen
- Die Untersagung der Verwendung des Gemeindewappens
- Die Einbringung von Mahnklagen für Beträge über EUR 2.000,00