Seit 1. Juli 2026 gelten neue Regelungen zum Sachkundenachweis. Personen, die eine Haltung von Hunden, Reptilien, Amphibien oder bestimmten Papageienvögeln anstreben, brauchen einen Nachweis der Sachkunde!
Mehr Infos finden Sie in der Kundmachung auf der Amtstafel vom 8. Juli 2026 (inkl. Übergangsregelungen) oder unter www.tierwissen.at.