Das Aufenthaltsrecht für Vertriebene aus der Ukraine wurde bis 4.März 2024 verlängert. Das Aufenthaltsrecht verlängert sich automatisch.
Es sind keine weiteren Schritte notwendig, da das Bundesministerium für Fremdenwesen und Asyl die Ausweise mit dem verlängerten Gültigkeitsdatum an alle bereits registrierten Vertriebenen zusendet.
Beachten Sie, Änderungen des Wohnsitzes unverzüglich dem Meldeamt bekannt zu geben, damit der neue Ausweis zugestellt werden kann!
Weitere Infos zur An-/Abmeldung des Wohnsitzes: www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/an__abmeldung_des_wohnsitzes.html.
Sollte das Bundesministerium für Fremdenwesen und Asyl noch weitere Informationen für die Ausstellung des Ausweises benötigen, wird dieses mit den Vertriebenen in Kontakt treten.
Infoblatt Verlängerung Aufenthaltsrecht