Namensänderungen

Ehepaare die vor dem 01. September 2013 geheiratet haben oder deren Ehe rechtskräftig aufgelöst wurde, können durch Abgabe einer Namenserklärung (ehenamensrechtliche Erklärung) bei jedem Standesamt in Österreich (in der Regel beim Standesamt der Wohngemeinde) ihren Namen ändern.

Ändert sich der Name eines Elternteiles so können auch die Namen der Kinder durch Abgabe einer Namensbestimmung (kindernamensrechtliche Erklärung) beim Standesamt geändert werden. Kinder ab dem vollendeten 14. Lebensjahr müssen die kindesnamensrechtliche Erklärung selbst unterschreiben

Alle übrigen Namensänderungen sind bei der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung, Peuerbachstraße 26, 4041 Linz, Tel. +43 732 731301-72445, zu beantragen.