Recht auf Berichtigung

Personenbezogene Daten - Berichtigung beantragen

Die Gemeinde Engerwitzdorf speichern personenbezogene Daten. Lt. Art. 16 DSGVO können Sie, unter bestimmten Voraussetzungen die Korrektur dieser in einer Datei gespeicherten Daten verlangen.

Sind personenbezogene Daten in Datenanwendungen falsch, können Sie verlangen, dass die Gemeinde Engerwitzdorf dies vermerkt oder kennzeichnet.

Hinweis: Sie haben nur in bestimmten Fällen einen Anspruch auf Berichtigung: 

Zuständigkeit:

für den Antrag auf Berichtigung: die Stelle, die die Daten speichert, die Gemeinde Engerwitzdorf

für die Berichtigung der Daten: die Stelle, die die Daten speichert, die Gemeinde Engerwitzdorf

Voraussetzungen: Die gespeicherten personenbezogenen Daten sind falsch. 

Unterlagen: Identitätsnachweis

 Wenn möglich, sollten Sie dem Antrag einen Nachweis für den Grund der beantragten Berichtigung beilegen. 

Ablauf: Die Gemeinde Engerwitzdorf muss die Daten in der Regel von sich aus berichtigen. Ein Antrag hat daher nur Anstoßfunktion. Sie können die Korrektur schriftlich oder elektronisch unter Gemeinde Engerwitzdorf, Leopold-Schöffl-Platz 1, 4209 Engerwitzdorf, E-mail senden oder unter Verwendung des Onlineformulares beantragen.

Tipp: Sie können sich bei (teilweiser) Ablehnung Ihres Antrags an die zuständige Österreichische Datenschutzbehörde, Wickenburggasse 8, 1080 Wien. Telefon: +43 1 52 152-0E-Mail: dsb(at)dsb.gv.at wenden.

Hinweis: Die Gemeinde Engerwitzdorf muss eventuelle Datenempfänger in bestimmten Fällen darüber benachrichtigen, z.B. um Ihre schutzwürdigen Interessen zu wahren. 

Kosten: keine 

Frist: binnen eines Monats 

Im Ihrem Interesse sollten Sie die Berichtigung sofort beantragen, sobald Sie die falschen Daten entdeckt haben.

Antrag_auf_Richtigstellung_1_1_.pdf herunterladen (0.14 MB)

Online-Antrag auf Berichtigung