Vaterschaftsanerkenntnis

Das Vaterschaftsanerkenntnis zu einem unehelichen Kind muss vom Anerkennenden persönlich abgegeben werden. Es sollte im Zuge der Beurkundung des Kindes beim Geburtsstandesamt des Kindes gemacht werden.

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Geburtsurkunde 
  • Meldebestätigung 
  • Lichtbildausweis 
  • Staatsbürgerschaftsnachweis 
  • Nachweis über einen akademischen Grad 
  • Bei Minderjährigkeit des Vaters zusätzlich:
    Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und Meldezettel sowie allenfalls Nachweise über gesetzliche Vertretungsbefugnis der Eltern
    Das Vorsprechen der gesetzlichen Vertreter des minderjährigen Vaters ist ebenfalls erforderlich
  • Bei Ausländern zusätzlich:
    Reisepass

nur nach Terminvereinbarungen möglich