Das Vaterschaftsanerkenntnis zu einem unehelichen Kind muss vom Anerkennenden persönlich abgegeben werden. Es sollte im Zuge der Beurkundung des Kindes beim Geburtsstandesamt des Kindes gemacht werden.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Geburtsurkunde
- Meldebestätigung
- Lichtbildausweis
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Nachweis über einen akademischen Grad
- Bei Minderjährigkeit des Vaters zusätzlich:
Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und Meldezettel sowie allenfalls Nachweise über gesetzliche Vertretungsbefugnis der Eltern
Das Vorsprechen der gesetzlichen Vertreter des minderjährigen Vaters ist ebenfalls erforderlich - Bei Ausländern zusätzlich:
Reisepass
nur nach Terminvereinbarungen möglich