Anschlusspflicht

Wasserleitungsordnung

Verordnung der Gemeinde Engerwitzdorf vom 20.10.2016, mit der eine Wasserleitungsordnung für die Gemeinde Engerwitzdorf erlassen wird.

siehe Wasserleitungsordnung

Anschlusspflicht

ANSCHLUSSPFLICHT oder Privatversorgung
Im Versorgungsbereich einer Gemeinde-Wasserversorgungsanlage besteht für Objekte Anschlusspflicht, wenn deren kürzeste Entfernung zu einer Versorgungsleitung der öffentlichen Wasserversorgungsanlage nicht mehr als 50 m beträgt.

Eine Ausnahme von der Anschlusspflicht kann nach § 6 Abs. 2 Oö. Wasserversorgungsgesetz auf Antrag gewährt werden, wenn gesundheitliche Interessen nicht gefährdet werden, Trink- und Nutzwasser in bedarfsdeckender Menge zur Verfügung steht und die Kosten für den Anschluss - gemessen an den durchschnittlichen Anschlusskosten in der Gemeinde - unverhältnismäßig hoch wären.

Wasseranschluss_Kostenersatz_ab_01.01.2024.pdf herunterladen (0.26 MB)

Wassernotruf

Bei Störungen in der Wasserversorgung (zB Rohrbrüchen) erreichen Sie uns unter +43 676 71 72 997.

Wasseranschlussgebühren

Die Höhe der Gebühr für den Anschluss an die Gemeinde-Wasserversorgungsanlage richtet sich grundsätzlich nach der bebauten Fläche des Objektes je Geschoß (Kellergeschoß nur soweit es für Wohnzwecke, Büro etc. genutzt wird). Die Mindestanschlussgebühr beträgt bis zu einer Bemessungsgrundlage (bebaute Fläche) von 150 m² € 3.027,20 inkl. 10 % USt. Für jeden weiteren Quadratmeter der Bemessungsgrundlage sind € 20,18 inkl. USt. zu entrichten.

Die Wasseranschlussgebühr wird nach Meldung des Baubeginns berechnet und im Ermittlungsverfahren zur Kenntnis gebracht.

Wassergebührenordnung_ab_01.01.2024.pdf herunterladen (0.26 MB)

Wasserbezugsgebühren

Die Wasserbezugsgebühr wird nach der Menge des verbrauchten Wassers berechnet und ist zum Zeitpunkt, ab dem das Grundstück an die Gemeinde-Wasserversorgungsanlage angeschlossen ist, zu entrichten. Sie beträgt

je m³ € 2,15 inkl. USt. (per 01.01.2024)

Wassergrundgebühr

Für die Abgeltung der vom tatsächlichen Wasserverbrauch unabhängigen Kosten ist eine jährliche Wassergrundgebühr je Anschluss in Höhe von € 82,50 inkl. USt zu entrichten (ab 01.08.2023).