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Gemeinde Engerwitzdorf
Gemeinde EngerwitzdorfAnsprechperson: Amtsleiter Mag. Christian WildbergerAdresse: Leopold-Schöffl-Platz 1Telefon: +43 7235 66955 0Fax: +43 7235 66955 15E-Mail: gemeinde(at)engerwitzdorf.gv.at
UID-Nummer: ATU23462303GEMEINDE-Kennzahl: 41605
Homepage der Gemeinde Engerwitzdorf bietet der Öffentlichkeit Informationen und E-Government Dienste der Gemeinde Engerwitzdorf
1. Gemäß § 13 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) und § 86b Bundesabgabenordnung (BAO) wird für die Gemeinde Engerwitzdorf Folgendes festgelegt:
Postadresse: Gemeinde Engerwitzdorf
Leopold-Schöffl-Platz 1
4209 Engerwitzdof
Telefaxnummer: +43 7235 66955 15
Telefonnummer: +43 7235 66955 0
E-Mail-Adresse: gemeinde(at)engerwitzdorf.gv.at
Elektronische Zustellung: 9110005294173 (ERsB-Ordnungsnummer)
Online-Formulare: https://www.engerwitzdorf.gv.at/e-Government/Formulare
2. Für Anbringen (Eingaben), die mittels elektronischer Zustelldienste eingebracht werden, gilt § 33 Abs. 3 AVG, wonach die Tage von der Übergabe an einen elektronischen Zustelldienst zur Übermittlung an die Behörde bis zum Einlangen bei dieser (Postlauf) nicht in die Frist eingerechnet werden. Auf diesem Weg eingebrachte Schriftstücke können daher auch außerhalb der Amtsstunden fristwahrend eingebracht werden, auch wenn sie erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingelangt gelten und von uns (erst) ab diesem Zeitpunkt behandelt werden.
3 .Für alle anderen Anbringen (Eingaben), die im Wege des elektronischen Verkehrs eingebracht werden, gilt, dass die Empfangsgeräte auch außerhalb der Amtsstunden empfangsbereit sind, allerdings werden diese nur während der Amtsstunden betreut. Anbringen (Eingaben), die außerhalb der Amtsstunden an diese Empfangsgeräte gerichtet werden, können daher nicht entgegengenommen werden. Dies hat die Wirkung, dass Anbringen (Eingaben) auch dann, wenn sie an sich bereits in den Verfügungsbereich der Gemeinde gelangt sind, erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht (und eingelangt) gelten und von uns (erst) ab diesem Zeitpunkt behandelt werden.
4. Anbringen (Eingaben), die nicht über ein elektronisches Zustellsystem (§ 28 Abs. 3 Zustellgesetz) eingebracht werden, können über das Internet nur mittels E-Mail oder Online-Formulare eingebracht werden. Anbringen (Eingaben), die mittels E-Mail eingebracht werden, sind an die offizielle E-Mail-Adresse der Gemeinde Engerwitzdorf zu übermitteln. An andere E-Mail-Adressen übermittelte Anbringen (Eingaben) sind hingegen nicht rechtswirksam eingebracht; ihre Bearbeitung ist nicht sichergestellt.
5. Greylisting: E-Mails von unbekannten Absenderinnen und Absendern werden beim ersten Zustellversuch zurückgewiesen. Der Provider unternimmt automatisch einen weiteren Zustellversuch, der dann sofort akzeptiert wird. Die Dauer bis zu einem weiteren Zustellversuch ist providerabhängig und beträgt meist ca. 10 bis 60 Minuten. Wenn die Absenderin bzw. der Absender eine E-Mail mit Fehlermeldung „450 4.7.1 you are temporarely rejected - try again later“ erhält, wird vom Provider kein weiterer Zustellversuch unternommen und die E-Mail muss neuerlich von der Absenderin bzw. dem Absender versandt werden.
6. E-Mails einschließlich Anlagen, die
1. für den Empfänger nicht mit vertretbaren Mitteln entschlüsselbar sind (z.B. unbekannter Schlüssel) oder einen Passwortschutz enthalten,
2. Computerviren oder andere Funktionen enthalten, die Schäden an Daten oder Programmen herbeiführen oder deren Sicherheit oder Funktionsfähigkeit beeinträchtigten können,
3. ausführbare Dateien, Makros oder aktive Inhalte (z.B. VBScript, ActiveX, Java bzw. JavaScript) enthalten,
4. für relevante Inhalte Hyperlinks zu Internetadressen oder zu Dateien im Internet (z.B. Registered Mail oder Cloud-Diensten) verwenden,
5. die maximale Größe von dreißig Megabyte (inklusive aller Anlagen) überschreiten oder
6. als Werbe-, Spam- oder Junkmails eingestuft werden, gelten nicht als rechtswirksam eingebracht, werden nicht bearbeitet und gelöscht. Darüber wird die
Absenderin bzw. der Absender nicht informiert.
7. Für Online-Formulare (siehe Punkt (2)) und bei der Verwendung eines elektronischen Zustelldiensts gelten Punkt 6 Z 1. bis Z. 4 sinngemäß. Die zulässige maximale Größe richtet sich nach dem jeweiligen Online-Formular bzw. dem elektronischen Zustelldienst.
8. Für mit E-Mail oder über das Online-Formular eingebrachte Anbringen (Eingaben) oder bei Verwendung des elektronischen Zustelldienstes können - sofern technisch möglich – folgende Formate verwendet werden:
Text
ASCII
text/plain
*.TXT
Dokument
PDF
application/pdf
*.PDF
RTF
application/rtf
*.RTF
MS Office Word
application/msword
*.DOC
MS Office Excel
application/msexcel
*.XLS
Grafik
GIF
image/gif
*.GIF
JPEG
image/jpeg
*.JPG *.JPEG
BMP
image/bmp
*.BMP
HTML
text/html
*.HTM *.HTML
Komprimierung
ZIP
application/zip
*.ZIP
9. Anbringen (Eingaben), die über elektronische Zustelldienste nach den Bestimmungen des 3. Abschnitts des Zustellgesetzes (Elektronische Zustellung) an die Gemeinde Engerwitzdorf gerichtet werden, werden in den Elektronischen Rechtsverkehr zugestellt. Die Formatbeschränkungen und der höchstzulässige Umfang des Elektronischen Rechtsverkehrs nach § 5 Abs. 2 Verordnung der Bundesministerin für Justiz über den elektronischen Rechtsverkehr (ERV 2006) gelten auch in diesen Fällen. Die Punkte 3 und 4 bleiben davon unberührt.
Gemäß § 13 Abs. 5 letzter Satz AVG und § 85 Abs. 3 BAO werden – jeweils ausgenommen die gesetzlichen Feiertage – folgende Amtsstunden und für den Parteienverkehr bestimmte Zeiten festgelegt:
Amtsstunden
Montag
8:00 – 12:00 Uhr
Dienstag
15:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Davon abweichend gilt:
24. und 31. Dezember
Keine Amtsstunden
Parteienverkehr
kein Parteienverkehr
Kundmachungen im Sinne der §§ 41 und 42 AVG sowie sonstige Bekanntmachungen können im Internet auf der Homepage der Gemeinde Engerwitzdorf
https://www.engerwitzdorf.gv.at/ erfolgen.
Hinweis: In behördlichen Verfahren stellt die Kundmachung einer mündlichen Verhandlung im Internet eine geeignete Kundmachungsform dar. Eine Person verliert ihre Stellung als Partei, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt (Präklusion gemäß § 42 Abs. 1 AVG).
Die Bereiche I. bis III. gelten in den Angelegenheiten der Privatwirtschaftsverwaltung sinngemäß mit der Maßgabe, dass Übermittlungen an
1. personalisierte E-Mail-Adressen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und
2. E-Mail- oder Telefax-Kontakte, die von Punkt I. angeführten Angaben abweichen,
mit Risiken verbunden sein können und daher zu unterbleiben haben.
Diese Kundmachung tritt mit 1. Juni 2023 in Kraft.
Engerwitzdorf, 31. Mai 2023
Der Bürgermeister
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