Arbeiten auf oder neben der Straße

Containeraufstellung, Grabarbeiten, Materiallagerung, Baustelleneinrichtung usw. Wird durch Arbeiten auf oder neben der Straße der Straßenverkehr beeinträchtigt, so ist hiefür unbeschadet sonstiger Rechtsvorschriften eine Bewilligung erforderlich.

Diese Bewilligung ist auf Antrag des Bauführers zu erteilen, wenn die Beeinträchtigung nicht wesentlich ist oder wenn es möglich ist, durch Vorschreibung von Auflagen die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs sicherzustellen. Das diesbezügliche Ansuchen ist online oder bei der Einlaufstelle der Gemeinde Engerwitzdorf, Leopold Schöffl-Platz 1, 4209 Engerwitzdorf, in 1-facher Ausfertigung abzugeben.

Gebühren:
Bundesgebühr: € 14,30

Verwaltungsabgabe: € 35,80