Bewilligungspflichtige Bauvorhaben

Baubewilligung  

Eine Baubewilligung erlangen Sie über ein Bauansuchen nach den Bestimmungen der Oö. Bauordnung.

Erforderliche Unterlagen für ein Bauansuchen: 

Ansuchen (Formular) unterfertigt durch den/die Antragsteller, Bauplan in 2-facher Ausfertigung (gemäß den   Bestimmungen der oö. Bauordnung 1994 (§ 29) und oö.  Bautechnikverordnung 1994 (§§ 21-23)) Baubeschreibung in 2-facher Ausfertigung, schriftliche Grundeigentümerzustimmung (Miteigentümerzustimmung), sofern der Antragsteller nicht Alleineigentümer ist, Energieausweis.

Baubewilligungspflichtige Bauvorhaben: 

Der Neu-, Zu- oder Umbau von Gebäuden 

Die Errichtung oder wesentliche (umbaugleiche) Änderung sonstiger Bauten über oder unter der Erde, die aufgrund ihrer Verwendung, Größe, Lage, Art oder Umgebung geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen herbeizuführen oder das Orts- und Landschaftsbild zu stören. 

Die Änderung des Verwendungszweckes von Gebäuden oder sonstigen Bauten gemäß Zif. 2, wenn hiedurch eine Beeinträchtigung der Festigkeit tragender Bauteile, des Brandschutzes, der Gesundheit, der Hygiene, zu erwarten ist oder wenn hiedurch zusätzliche schädliche Umwelteinwirkungen zu erwarten sind. 

Der Abbruch von Gebäuden (Gebäudeteilen) oder sonstigen Bauten gemäß Zif. 2, oder Teilen hievon, wenn sie an der Nachbargrundgrenze mit anderen Gebäuden zusammengebaut sind.   

Zuständig