Düngeverbot

Ende der Düngeverbote - Änderungen beachten!

Im Aktionsprogramm Nitrat 2012 sind einige Änderungen bei den Sperrfristen festgelegt worden. Diese sind unbedingt zu beachten. 

Ende der Sperrfristen

Quelle: DI Franz Xaver Hölzl

In beiliegender Tabelle ist dargestellt, ab wann im Frühjahr frühestens gedüngt werden darf. Neu ist, dass auf Dauergrünland und Wechselwiese Gülle, Jauche und andere schnellwirksame stickstoffhältige Düngemittel erst ab 01.03. ausgebracht werden dürfen.

Grundwasser 2010 - strengere Sperrfristen für Ackerflächen
Bei Teilnahme am vorbeugenden Boden- und Gewässerschutz (Grundwasser 2010) muss auf die Ausbringung von stickstoffhältigen Düngemitteln bis inkl. 28.02. auf allen Ackerflächen im ausgewiesenen Gebiet verzichtet werden. Ausnahme: Auf allen Durum-, Erdbeer-, Gemüse-, Gerste- und Rapsflächen im ausgewiesenen Gebiet dürfen bis inkl. 15.02. keine stickstoffhältigen Düngemittel verbracht werden.

Ausbringungsverbot auf wassergesättigten, schneebedeckten oder durchgefrorenen Böden ist immer gültig!

Es ist jedoch zu beachten, dass unbeschadet der oben angeführten Sperrfristtermine folgende Ausbringungsverbote stets Gültigkeit haben: Auf durchgefrorenen Böden, auf wassergesättigten oder überschwemmten Böden sowie bei geschlossener Schneedecke ist eine Düngung mit stickstoffhältigen Düngemitteln auf landwirtschaftlichen Nutzflächen nicht zulässig.

Durchgefroren bedeutet, dass der Boden nicht nur vorübergehend oberflächlich gefroren ist. Wenn der Boden nachts und am Morgen zwar oberflächlich gefroren ist, die Gefrierschicht tagsüber bei Sonneneinstrahlung jedoch auftaut und der Boden daher aufnahmefähig ist, kann nicht von einem durchgefrorenen Boden gesprochen werden. In diesen Fällen ist eine Frühjahrsstartdüngung zu Winterraps und Wintergerste nach dem 01.02. günstig. Denn bei diesen sogenannten angefrorenen Böden kann die Düngung sehr gut mit flüssigen Wirtschaftsdüngern erfolgen, da keine Verdichtungen und aufgrund der niedrigen Temperaturen nur sehr geringe Abgasungsverluste auftreten. Eine genaue Beobachtung und Beurteilung der Bodenverhältnisse ist dabei unbedingt erforderlich. Ein auftauender Boden kann nämlich wassergesättigt sein.

Wassergesättigt ist ein Boden, dessen Wasseraufnahmefähigkeit erschöpft ist.

Aktionsprogramm Nitrat 2012 - Neudefinition "schneebedeckter Boden"

"Ein schneebedeckter Boden liegt vor, wenn weniger als die Hälfte des Bodens eines Schlages schneefrei ist.“ In diesem Fall dürfen keine Düngemittel ausgebracht werden. Ist mehr als die Hälfte eines Schlages schneefrei, so darf grundsätzlich eine Düngung mit stickstoffhältigen Düngemitteln erfolgen. Dabei wird aber dringend empfohlen, nur die wirklich schneefreien Areale zu düngen und keine Düngemittel auf Schneereste aufzubringen. Quelle: DI Franz Xaver Hölzl bzw. Landwirtschaftskammer OÖ

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