Eheschließung

Für die Eheschließung ist das Standesamt, das Teil der Allgemeinen Verwaltung ist, zuständig.

Vor der Eheschließung ist die Ehefähigkeit der Verlobten von einem Standesamt zu ermitteln. Dafür müssen die Daten teilweise erst im Zentralen Personenstandsregister erfasst bzw. korrigiert werden. Das Standesamt, welches die Originalurkunde ausgestellt hat, muss die Eintragung überprüfen und frei geben. 

Die Freigabe durch das fremde Standesamt kann bis zu 14 Tage in Anspruch nehmen. Danach kann ein Termin für die Aufnahme der Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit ("Aufgebot") mit dem Standesamt vereinbart werden. Dies geschieht in der Regel bei jenem Standesamt, wo die Eheschließung stattfindet. 

Die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit kann grundsätzlich jedes Standesamt aufnehmen (beide Eheschließenden müssen anwesend sein). 

Die Ehe kann auf jedem Standesamt in Österreich geschlossen werden.

Allgemein: 

1.    Aufenthaltsnachweise (Meldezettel, Aufenthaltsbestätigung) 

2.    Geburtsurkunde 

3.    Staatsbürgerschaftsnachweis 

4.    Nachweis der Berechtigung zur Führung akademischer Grade, akademischer Berufsbezeichnungen oder Standesbezeichnungen 

5.    Geburtsurkunde des/der gemeinsamen unehelichen Kindes/Kinder 

Zusätzlich von Verwitweten oder Geschiedenen: 

1.    Heiratsurkunde aller früheren Ehen 

2.    Sterbeurkunde/n des/der früheren Ehegatten 

3.    Scheidungsurteil (Beschluss über die einverständliche Scheidung) der Vorehe/n mit Rechtskraftbestätigung (materielle Rechtskraft) vom Gericht

4.    Bescheid des Bundesministeriums für Justiz über die Anerkennung der ausländischen Entscheidung, wenn nicht ein Gericht des Staates entschieden hat, dem beide Ehegatten zur Zeit der Entscheidung angehört haben.

Zusätzlich von Minderjährigen: 

1.    Beschluss des Vormundschaftsgerichtes über die Ehemündigerklärung 

2.    Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters und des Erziehungsberechtigten (Vater, Mutter, Vormund, Sachverwalter) 

3.    Vormundschaftsbestellungsdekret 

4.    Gerichtsbeschluss über die Ersetzung der Einwilligung 

5.    Sterbeurkunde des Vaters, der Mutter 


Zusätzlich von fremden Staatsangehörigen (Originalurkunden bzw. Dokumente): 

1.    Geburtsurkunde 

2.    Reisepass, wenn kein Staatsangehörigkeitsnachweis erbracht werden kann 

3.    Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft

4.    Bestätigung über die Ehefähigkeit (Ehefähigkeitszeugnis), ausgestellt von der Heimatbehörde oder der Konsularbehörde in Österreich oder

5.    Ledigennachweis, Familienstandsbescheinigung 

6.    Apostille bzw. Beglaubigung durch Botschaft oder Außenministerium

7.    Eidesstattliche Erklärung, dass keine Ehe geschlossen wurde (Notar)

Gültigkeit von Eheschließungen im Ausland:

1.    Bei Eheschließungen von österreichischen Staatsangehörigen im Ausland müssen die Formvorschriften des ausländischen Standesamtes (Ortsrecht) erfüllt werden. 

Die Vorlage der erforderlichen Unterlagen ist daher unbedingt beim zuständigen Standesamt bzw. bei der Botschaft zu erfragen.

2.    Die Eheschließenden müssen vor Ort dafür sorgen, dass die Form der Beglaubigungen ausländischer Heiratsurkunden bzw. ob die Daten richtig eingetragen sind, weil eine nochmalige Beurkundung der ausländischen Heirat nicht ohne weiteres möglich ist.

Fremdsprachige Urkunden sind mit einer beglaubigten deutschen Übersetzung eines österreichischen gerichtlich beeideten Dolmetschers vorzulegen. Die Übersetzung ist mit dem Original bzw. mit der beglaubigten Kopie des Originals zusammenzuheften.

Gebühren (beide Österreicher)

Eheschließung    Bds.Geb.                                     €    50,00

Trauung am Wochenende    VA                           €    10,90

Trauung während der Amtsstunden    VA        €     5,45

2 Heiratsurkunden    VA                                        €    4,20

Gebühren (mit ausländischer Beteiligung)

Eheschließung    Bds.Geb.                                     €    130,00

Trauung am Wochenende    VA                           €    10,90

Trauung während der Amtsstunden    VA       €     5,45

2 Heiratsurkunden    VA                                        €    4,20


Nähere Auskünfte und Terminvereinbarung bei Frau Karin Lehner, MPA

Tel. Nr. +43 7235-66955, DW. 220 oder k.lehner@engerwitzdorf.gv.at 


Weitere Standesbeamtinnen:

Tanja Wiesinger         DW 230

Daniela Hofstadler   DW 233