Verrechnung von Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehren
Mit Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Engerwitzdorf vom 15.12.2016 ist für die Verrechnung von entgeltlichen Einsatzleistungen bzw. Beistellung von Feuerwehrgeräten außerhalb der durch die oö. Feuerpolizeiverordnung geregelten Aufgaben die Feuerwehr-Tarifordnung 2016 in Anwendung zu bringen.
Entgeltpflicht:
- Einsatzleistungen aller Art
- Brandsicherheitswache bei Veranstaltungen
- Beistellung von Personal, Geräten, Ausrüstungsgegenständen und Fernmeldeeinrichtungen
- Anschluss von Brandmeldeanlagen an das Feuerwehr-Nachrichtennetz sowie Prüfung und Wartung solcher Brandmeldeanschlüsse.
Entgeltfreiheit:
- Bei Bränden oder zur Abwendung von Brandgefahr, z.B. warmer Heustock, mit Ausnahme bei grob fahrlässiger Herbeiführung eines Umstandes
- Bei Unglücksfällen und akuten Notständen zur Rettung von Menschen und Tieren bzw. Bergung von Sachgütern aus Gefahr, mit Ausnahme bei schuldhafter Veranlassung sowie einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Herbeiführung eines Umstandes
- Bei falschem Alarm, wenn dieser unbeabsichtigt war
- Wenn Personal und Gerät nicht zum Einsatz gekommen sind oder kommen konnten, außer die Anforderung der Feuerwehr erfolgte mutwillig.
Die vorstehend angeführten Tarife unterliegen nicht der Umsatzsteuerpflicht. Die Berechnung der Tarife über das Ausmaß des Kostenersatzes für Verbrauchsmittel (z.B. Löschmittel) erfolgt zu den Tagespreisen.
Weitere Tarife für die Beistellung von Mannschaften (z.B. für Messe- und Zirkusveranstaltungen usw.), Fahrzeugen, Geräten, Ausrüstungsgegenständen und Fernmeldeeinrichtungen sind der Feuerwehr-Tarifordnung 2016 zu entnehmen.
Feuerwehr-Tarifordnung_2016_1_[1].pdf herunterladen (0.88 MB)