Flächenwidmungsplan mit örtlichem Entwicklungskonzept
Der Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013 mit dem örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 ist seit 26.07.2013 rechtswirksam.
Die Planunterlagen liegen am Gemeindeamt auf. Alle Interessierten können darin während der Öffnungszeiten Einsicht nehmen. Weiters bietet das digitale oberösterreichische Rauminformationssystem (DORIS) einen online - Zugriff auf den Flächenwidmungsplan der Gemeinde Engerwitzdorf zu:
Flächenwidmungsplan - online Doris
Jede Gemeinde hat in Durchführung der Aufgaben der örtlichen Raumordnung durch Verordnung den Flächenwidmungsplan zu erlassen, weiterzuführen und regelmäßig zu überprüfen.
Im Flächenwidmungsplan sind im Wesentlichen folgende Flächen dargestellt:
- Bauland (Wohngebiet, Dorfgebiet, gemischtes Baugebiet, Betriebsbaugebiet…)
- Grünland
- Wald
- Öffentliche Verkehrsflächen
Örtliches Entwicklungskonzept
Das örtliche Entwicklungskonzept (ÖEK) hat als Grundlage der übrigen Flächenwidmungsplanung die längerfristigen Ziele und Festlegungen der örtlichen Raumordnung zu enthalten.
Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes
Der Gemeinderat hat die gesetzliche Möglichkeit, die Flächenwidmungs- und Bebauungspläne abzuändern. Im Zuge dessen kann ein zeitlich befristetes Neuplanungsgebiet für den betroffenen Bereich für die Dauer von zwei Jahren verordnet werden. Innerhalb dieser Zeit können Neu-, Zu- oder Umbauten sowie Grundteilungen nur unter gewissen Voraussetzungen bewilligt werden.
TIPP: Informieren Sie sich rechtzeitig vor dem Grundstückskauf über geplante Änderungen des Flächenwidmungs- bzw. Bebauungsplanes.
Zuständig