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Die Höhe der Gebühr für den Anschluss an die Gemeinde-Wasserversorgungsanlage richtet sich grundsätzlich nach der bebauten Fläche des Objektes je Geschoß (Kellergeschoß nur soweit es für Wohnzwecke, Büro etc. genutzt wird). Die Mindestanschlussgebühr beträgt bis zu einer Bemessungsgrundlage (bebaute Fläche) von 150 m² € 3.027,20 inkl. USt. Für jeden weiteren Quadratmeter der Bemessungsgrundlage sind € 20,18 inkl. USt zu entrichten.