Hundehaltung

Informationen zum OÖ Hundehaltegesetz 2024

Hundemeldungen & Auflagen

Hunde sind anzumelden:

  • bis zur 12. Lebenswoche ODER
  • binnen 5 Tagen nach Beginn der Hundehaltung

Hunde sind ab-  bzw. umzumelden (Tod, Änderungen des Hauptwohsitzes, Besitzerwechsel):

  • binnen einer Woche

Eine Änderung der Haftpflichtversicherung ist zu melden:

  • binnen vier Wochen 

Hundemeldungen können im Bürgerservice oder digital wie folgt durchgeführt werden:

Folgende Nachweise sind bei der Anmeldung vorzulegen bzw. gelten folgende Auflagen in Abhängigkeit von der Hunde-Kategorie?


Kleiner Hund

Hunde mit Widerristhöhe kleiner als 40 cm oder einem Gewicht geringer als 20 kg nach dem vollendeten 12. Lebensmonat sind als "Kleine Hunde" definiert und benötigen:

  • Nachweis Haftpflichtversicherung (mind. 725.000 EUR)
  • Registrierungsbestätigung einer Heimtierdatenbank (z.B. über Animaldata)
  • Sachkundenachweis
  • Tierarztbestätigung (bei Hunden, die zweifelsfrei klein bleiben z.B.: Dackel, Chihuahua etc. oder groß werden z.B.: Berner Sennenhund, Rottweiler etc. kann die Bestätigung bereits vor dem vollendenten 12.  Lebensmonat erbracht werden; bei allen anderen wird die Bestätigung erst ab dem vollendeten 12. Lebensmonat akzeptiert und muss bis binnen zwei Monaten bei der Gemeinde eingereicht werden)

Großer Hund

Hunde mit einer Widerristhöhe von mind. 40 cm oder einem Gewicht von mind. 20 kg nach dem vollendeten 12. Lebensmonat sind als "Große Hunde" definiert und benötigen:

  • Nachweis Haftpflichtversicherung (mind. 725.000 EUR)
  • Registrierungsbestätigung einer Heimtierdatenbank (z.B. über Animaldata)
  • Sachkundenachweis
  • Tierarztbestätigung (bei Hunden, die zweifelsfrei klein bleiben z.B.: Dackel, Chihuahua etc. oder groß werden z.B.: Berner Sennenhund, Rottweiler etc. kann die Bestätigung bereits vor dem vollendenten 12.  Lebensmonat erbracht werden; bei allen anderen wird die Bestätigung erst ab dem vollendeten 12. Lebensmonat akzeptiert und muss bis binnen zwei Monaten bei der Gemeinde eingereicht werden)
  • Alltagstauglichkeits-Prüfung (ATP)

Hat der Hund zum Stichtag 01.12.2024 oder bei einer späteren Anmeldung das 8. Lebensjahres bereits vollendet, wird keine ATP mehr benötigt!

Alle wichtigen Daten kompakt dargestellt im Infoblatt_Hunde_große_Hunde_OÖ_Hunderegister_20251022.pdf herunterladen (0.07 MB).


Hund spezieller Rasse

Hunde der Rasse Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier, Tosa Inu und deren Kreuzungen untereinander sind in Oberösterreich als "Hunde spezieller Rasse" definiert und benötigen:

Spezielle Hund gelten unabhängig von Größe und Gewicht als "Große Hunden" und benötigen daher KEINE Tierarztbestätigung.

In der Haltung gilt:

  • Grundsätzliche Leinen- und Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten (eine Befreiungsbescheinigung kann bei der Gemeinde nach einer verhaltensmedizinischen Evaluierung beantragt werden).
  • Ein Hund spezieller Rasse darf maximal gemeinsam mit einem zweiten Hund einer speziellen Rasse ODER mit einem großen Hund ODER einem auffälligen Hund geführt werden (kleine, unauffällige Hunde sind von dieser Regelung nicht betroffen).

Alle wichtigen Daten kompakt dargestellt im Infoblatt_Hunde_spezieller_Rassen_OÖ_Hunderegister_20251022.pdf herunterladen (0.08 MB).


Auffälliger Hund

Hunde werden als auffällig definiert, falls von ihnen von einem erhöhten Gefährungspotential für Menschen und andere Tiere ausgegangen werden kann. Auffälligkeit wird laut Bescheid der Behörde festgestellt, falls:

  • die Alltagstauglichkeitsprüfung nicht fristgerecht bestanden wurde, oder
  • der Hund, ohne selbst angegriffen oder provoziert worden zu sein, ein aggressives Verhalten zeigt und damit eine Bedrohung für Mensch oder Tier darstellt. Beispiele dafür können bedrohliches Anspringen (z.B. von Menschen) oder das Hetzen (z.B. von Tieren) sein, oder
  • der Hund einen Menschen verletzt oder ein Tier wiederholt oder schwer verletzt hat, ohne selbst angegriffen worden zu sein.

Auffällige Hunde müssen abolvieren:

  • Zusatzausbildung (postiv abgelegt binnen 6 Monate nach Rechtskraft des Auffälligkeitsbescheides)
  • Verhaltensmedizinische Evaluierung (Befund vorliegend binnen 3 Monate nach Rechtskraft des Auffälligkeitsbescheides)
  • dürfen mit mehreren Hunden gleichzeitig geführt werden, jedoch darf sich unter diesen weiteren Tieren kein weiterer auffälliger Hund und höchstens ein großer Hund befinden (kleine, unauffällige Hunde sind von dieser Regelung nicht betroffen).

In der Haltung gilt: 

  • grundsätzliche Leinen- und Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten ab dem Eintreten der Auffälligkeit (z.B.: Biss). Der Bescheid muss noch nicht vorliegen!
  • Führung darf ausschließlich von Personen gehalten und geführt werden, die...
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben
    • über eine Sachkunde-Ausbildung verfügen
    • einen Nachweis der Verlässlichkeit (unbedenklicher Strafregister-Auszug) vorlegen können

Alle wichtigen Daten kompakt dargestellt im Infoblatt_Hunde_auffällige_Hunde_OÖ_Hunderegister_20251022.pdf herunterladen (0.1 MB)

Leinen- und Maulkorbpflicht

Siehe weitere Ausführungen unter diesem Link.

Hundeabgaben

  • für Wachhunde und Hunde, die zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbes notwendig sind, je Hund und Jahr  30,00 
  • für jeden sonstigen Hund, je Hund und Jahr € 50,00

Die aktuelle Hundeabgabeverordung findet man hier.

Folgen von Pflichtverletzungen

Hundehaltende Person zu sein, heißt Verantwortung zu übernehmen. Kommt man den gesetzlichen Regelungen nicht nach, drohen empfindliche Strafen. 

Mehr Infos siehe:

Hundetoiletten im Gemeindegebiet

Hundetoiletten sind Mülleimer mit Hundekotbeutel-Spender (Gakisackerl), die an vielen Orten im Gemeindegebiet Engerwitzdorf aufgestellt sind. Hundekotbeutel können hier kostenlos entnommen und entsorgt werden.

Hundekotbeutel sind auch im Bürgerservice kostenlos erhältlich.

Hier geht's zu den Standorten.


ZUSTÄNDIGKEIT