Hundehaltung

OÖ HUNDEHALTEGESETZ

Land Oberösterreich

Oö_Hundehaltegesetz_2024_Kundmachung.pdf herunterladen (0.3 MB)

Oö. Hundehalteverordnung 2024

Wissenswertes auf der Homepage Sicher mit Hund

Hier die wichtigsten Eckpfeiler:

Meldepflicht für Hunde mit einem Alter von 12 Wochen binnen 5 Tagen

    • mit Sachkundenachweis (vor Anschaffung des Hundes zu absolvieren)
    • Nachweis über Haftpflichtversicherung (mind. 725.000 Eur)
    • Registrierungsbestätigung der Heimtierdatenbank (z.B. über Animaldata)

Beaufsichtigung, Verwahrung und Führen von Hunden:

  • Keine Gefährdung von Mensch und Tier durch den Hund
  • Keine unzumutbare Belästigung von Mensch und Tier
  • Kein unbeaufsichtigtes Herumlaufen an öffentlichen Orten. Grundsatz: Leinen- oder Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten im Ortsgebiet; Leinen-und Maulkorbpflicht an Orten mit erhöhtem Schutzbedürfnis, zB öffentliche Verkehrsmittel, Kinderbetreuungseinrichtungen, größere Menschenansammlungen;
  • Kotbeseitigungspflicht
  • Es dürfen nicht gleichzeitig mehr als zwei große Hunde geführt werden, davon maximal ein auffälliger oder ein spezieller Hund. (Dieses Verbot gilt nicht für kleine Hunde). Mit speziellen und auffälligen Hunden dürfen nur Personen ‚Gassi gehen‘, die einen eigenen Sachkundenachweis besitzen.

Neue Kategorien u. die Anforderungen für die Haltung:

Kleine Hunde

  • Sachkundekurs

Große Hunde (‚40/20-Regelung‘)

Hunde mit einer Widerristhöhe von mind. 40 cm oder einem Gewicht von mind. 20 kg.(Ab 12. Lebensmonat innerhalb von 2 Monaten auf der Gemeinde durch Tierarztbestätigung nachzuweisen, wenn nicht bei Anmeldung schon zweifelsfrei die spätere Größe angenommen werden kann – ebenfalls durch eine Bestätigung des Tierarztes)Erforderliche Ausbildungen:

  • Sachkunde-Kurs
  • Überprüfung Alltagstauglichkeit (ATP)

Bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres nötig, d.h. Große Hunde, die ab Geltungsbereich des neues Gesetzes am 1.12.2024 das 8. Lebensjahr vollendet haben und bestehende Hundemeldungen sind von der ATP ausgenommen!

Spezielle Hunde

Dazu gehören folgende Hunderassen: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier, Tosa Inu und deren Kreuzungen untereinander;

Sie gelten unabhängig von Größe und Gewicht zu den ‚Großen Hunden‘. Bei Zweifel muss ein Sachverständigengutachten (z.B. vom Tierarzt) vorgelegt werden.

Zwingend notwendige Anforderungen:

  • Sachkunde-Kurs
  • Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP)
  • Grundsätzlich Leinen- und Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten (Die Gemeinde kann nach verhaltensmedizinischer Evaluierung eine Befreiungsbescheinigung ausstellen)
  • Verlässlichkeit (Abfrage Strafregister – ausgenommen bestehende Hundemeldungen; kein Tierhalteverbot)

Auffällige Hunde werden mittels Bescheid definiert.

Als auffällig gilt ein Hund,

  • der die Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP) nicht fristgerecht bestanden hat
  • der aufgrund seines aggressiven Verhaltens, ohne selbst angegriffen worden zu sein, eine Bedrohung für Mensch oder Tier darstellt
  • der einen Menschen verletzt oder ein Tier wiederholt oder schwer verletzt hat, ohne selbst angegriffen worden zu sein

Erforderlich sind zusätzlich zu den Anforderungen für spezielle Hunde (siehe oben):

  • Verhaltensmedizinische Evaluierung
  • Zusatzausbildung 

HUNDEANMELDUNG / HUNDEABMELDUNG

Hundeanmeldung

Hundeabmeldung

Aktualisierung der Hundemeldung


HUNDEABGABE

Zuständig:

Karin Lehner, MPA

Hundeabgabe:

  • Für Wachhunde und Hunde, die zur Ausübung
    eines Berufes oder Erwerbes notwendig sind, je Hund  30,00 
  • Für jeden sonstigen Hund, je Hund  € 50,00


SACHKUNDENACHWEIS

Land Oberösterreich


AUFGESTELLTE HUNDETOILETTEN IM GEMEINDEGEBIET: 

  • Schweinbach: Ortsplatz + Autobahnunterführung südl. Entsäuerungsanlage + Weidenweg (Höhe Entsäuerungsanlage)
  • Mittertreffling: Ortsplatz (= Ende Leitnerstraße) und Nähe Altstoffsammelzentrum 
  • Zinngießing: Kurve Schinnerl
  • Baumgarten (Teich) 
  • Innertreffling: Kaminweg 
  • Weinbergstraße: Wald bei Hirschentobel (Kurve) 
  • Haid (Hochbehälter) 
  • Steinreith (Trafo bei Hochbehälter Landlweg) 
  • Riedmarkstraße (Wald nach Riedmarksiedlung Richtung Unterweitersdorf) 
  • Peterhofsiedlung: Kreuzung Güterweg Linzerberg, Zufahrt Leimetshoferweg 
  • Linzerberg "Martinstift": westlich des Gebäudes Linzerberg 45a (Pferdeeisenbahnwanderweg)
  • Holzwiesen