Kanalordnung
Verordnung der Gemeinde Engerwitzdorf vom 12.12.2019, mit der eine Kanalordnung für das gemeindeeigene öffentliche Kanalnetz erlassen wird.
Siehe Kanalordnung
Anschlusspflicht an das gemeindeeigene, öffentliche Kanalnetz
Abwässer sind in das gemeindeeigene, öffentliche Kanalnetz zu leiten, wenn die kürzeste Entfernung des Baues vom Kanalstrang nicht mehr als 50 m beträgt und die Anlage den Anschluss zulässt. Wenn eine Entsorgungsmöglichkeit bei landwirtschaftlichen Betrieben (land- u. forstwirtschaftliche Bauten) gegeben ist, kann um Ausnahme von der Anschlusspflicht angesucht werden.
Kanalanschluss_Kostenersatz_ab_01.01.2024.pdf herunterladen (0.24 MB)
Kanalanschlussgebühr
Die Höhe der Gebühr für den Anschluss an das gemeindeeigene, öffentliche Kanalnetz richtet sich nach der bebauten Fläche des Objektes je Geschoß (Kellergeschoß nur soweit es für Wohnzwecke, Büro, etc. genutzt wird). Die Mindestanschlussgebühr beträgt bis zu einer Bemessungsgrundlage (bebaute Fläche) von 150 m² € 5.050,10 inkl. USt. Für jeden weiteren m² der Bemessungsgrundlage sind € 33,67 inkl. USt. zu entrichten. Die Kanalanschlussgebühr wird nach Meldung des Baubeginns berechnet und im Ermittlungsverfahren zur Kenntnis gebracht.
Kanalgebührenordnung_ab_01.01.2024[2].pdf herunterladen (0.15 MB)
Kanalbenützungsgebühr
Die Abwasserentsorgungsgebühr ist ab dem Zeitpunkt zu entrichten, ab dem der Hauskanal an das gemeindeeigene, öffentliche Kanalnetz angeschlossen ist. Die Kanalbenützungsgebühr beträgt je m³ des aus der Gemeindewasserversorgungsanlage bezogenen Wasser € 4,93 inkl. USt. (per 01.01.2024)