Kulturförderungen

Förderung junger Teilnehmer/innen bei Kultur- und Bildungsveranstaltungen von Engerwitzdorfer Vereinen und Institutionen

Richtlinien

1. Ziel der Förderung ist, vermehrt junge Leute dazu zu bewegen, Kultur- und Bildungsveranstaltungen in Engerwitzdorf zu besuchen sowie Engerwitzdorfer Organisationen zu fördern, die junge Leute ansprechen.

2. Die Förderung besteht aus der Übernahme der Hälfte des vollen Eintrittspreises von Veranstaltungen für folgende Personen:

a. Schüler und Jugendliche, die im Jahr der Veranstaltung das 23. Lebensjahr vollenden oder jünger sind.
b. Studenten bzw. in Ausbildung befindliche Jugendliche, die im Jahr der Veranstaltung das 25. Lebensjahr vollenden oder jünger sind.
c. Zivil- und Präsenzdiener

3. Gefördert werden kulturelle Bühnenveranstaltungen von Engerwitzdorfer Organisationen und Vereinen. Darunter fallen: Konzerte, Schauspielaufführungen, Musiktheater, Lesungen, Ausstellungen. Nicht gefördert werden Tanz- und Faschingsveranstaltungen sowie gewerbliche Veranstaltungen.

4. Gefördert werden auch Bildungsveranstaltungen wie Vorträge, Workshops (ohne Werkbeitrag) und Kurse. Ausgenommen werden Nachhilfekurse für Schüler und Studenten, Lehrgänge zur Erweiterung der Berufsausbildung, Kurse im sportlichen Bereich, Erste-Hilfe-Kurse zum Erwerb der Lenkerberechtigung (dzt. 6 Stunden), Kinderkurse und Schulveranstaltungen.

5. Es werden nur Veranstaltungen gefördert, die in der Gemeinde Engerwitzdorf abgehalten werden.

6. Gefördert werden nur Veranstaltungen gemeinnütziger Engerwitzdorfer Vereine und Institutionen. Nicht gefördert werden Veranstaltungen von Privatpersonen, Firmen, Wirte und auswärtiger Organisationen.

7. Für die Abrechnung mit der Gemeinde ist je Veranstaltung das vorgegebene FORMULAR Veranstaltungen Förderung junger Teilnehmer vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen. Eine Antragstellung ist 1 x jährlich per E-Government-Anwendung möglich. Die Formblätter der jeweiligen Veranstaltung(en) sind als Nachweis(e) beizulegen. Die Überweisung des Förderbetrages erfolgt jeweils im ersten Quartal des Folgejahres.

8. Bei den Veranstaltungen ist ein deutlicher Hinweis auf die Unterstützung durch die Gemeinde anzubringen.

9. Diese Richtlinien hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 15.04.2021 beschlossen und gelten ab 01.09.2021.