Landesunfallversicherung für Haushalt und Familie

Allen Müttern / Vätern in Oberösterreich, die ein neugeborenes Kind betreuen und nicht in Beschäftigung stehen, wird in den ersten 3 Lebensjahren des Kindes der Versicherungsschutz auf Kosten des Landes gewährt. Eine Antragstellung ist dafür nicht erforderlich: Amt Tag der Geburt beginnt automatisch der Versicherungsschutz für die Dauer von 3 Jahren.

Anschließend kann sich die betreuende Person (solange das jüngste Kind noch nicht 15 Jahre alt ist) über Antrag in die günstige Gruppenunfallversicherung mit aufnehmen lassen. Die Jahresprämie beträgt € 3,60.
Anträge sind beim Gemeindeamt und beim Amt der OÖ. Landesregierung, Klosterstraße 7, erhältlich.

Der betreuende Elternteil, der sich ausschließlich der Tätigkeit am Arbeitsplatz Haushalt und Familie widmet, ist für den Fall eines Unfalls auf diesem Arbeitsbereich mit einer Versicherungssumme von € 18.500,00 im Invaliditätsfall bzw. € 7.500,00 im Todesfall versichert.

Wenn eine Mutter / ein Vater - ausschließlich tätig am Arbeitsplatz Haushalt und Familie - durch einen Unfall auf diesem Arbeitsplatz für die Haushaltsführung und Kinderbetreuung ausfällt (z.B. durch einen notwendigen Krankenhausaufenthalt im Anschluss an den Unfall) und eine außerfamiliäre Haushaltshilfe benötigt wird (z.B. Familienhelferin der Caritas), übernimmt die Versicherung die Kosten einer außerfamiliären Haushaltshilfe und zwar in der Form, dass ab dem 8. Tag nach dem Unfall für die Dauer von bis zu 10 Tagen ein Kostenersatz von bis zu € 40,00 je Tag geleistet wird.