Leinen- und Maulkorbpflicht für Hunde werden im Oö. Hundehaltegesetz 2024 § 9 geregelt. |
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TIPP: www.hundehaltung-ooe.at und www.sichermithund.at bieten wertvolle Informationen rund um das Thema Hundehaltung in OÖ
(A) Für ALLE Hunde gelten Leinen- ODER Maulkorbpflicht
im öffentlichen Raum innerhalb des Ortsgebietes
(B) Für ALLE HUNDE gelten Leinen- UND Maulkorbpflicht
- in öffentlichen Verkehrsmitteln
- in Schulen, Kindergärten, Horten, Krabbelstuben
- auf gekennzeichneten Spielplätzen
- in Gaststätten
- in Vergnügungsparks
- bei Badeanlagen während der Saison
- bei Veranstaltungen
- bei sonstigem Bedarf
-> ACHTUNG: sonstiger Bedarf definiert sich wie folgt:
- Menschenansammlungen jedweder Art
- falls freilaufende Hunde sich wiederholt nicht abrufen lassen, nicht verlässlich zur hundehaltenden Person zurückkommen und sich somit außerhalb deren Einflussbereich befinden
- falls freilaufende Hunde wiederholt andere Personen belästigen (z.B.: Anknurren, Anbellen)
(C) Für AUFFÄLLIGE (altersunabhängig) und Hunde SPEZIELLER RASSE (ab dem 12. Lebensmonat) gelten Leinen- UND Maulkorbpflicht
im gesamten öffentlichen Raum (innerhalb & außerhalb des Ortsgebietes)
-> ACHTUNG: für Hunde spezieller Rasse kann um eine Befreiung der Leinen- und Maulkorbpflicht bei der Gemeinde angesucht werden (Bescheid muss immer mitgeführt werden)
(A) KEINE Leinen- UND Maulkorbpflicht gelten für
- Hunde, die zum Zwecke der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Jagd und des Hilfs- und Rettungswesens ausgebildet wurden (im Einsatz, bei Übungen)
- Assistenzhunde bzw. Therapiebegleithunde gemäß § 39a Bundesbehindertengesetz (in Ausbildung, ausgebildet)
- Hunde bei Hundevorführungen und Hundeschauen (gilt nicht für auffällige Hunde)
- in eingezäunten Freilauf- und Hundewiesen
(B) NUR Maulkorbpflicht gilt für
auffällige und Hunde spezieller Rasse in NICHT eingezäunten Freilauf- und Hundewiesen
(C) KEINE Maulkorbpflicht gilt für
- Hunde in Transportboxen
- Hunde mit chronischen und irreversiblen Erkrankungen der Atemwege (Attest notwendig, muss immer mitgeführt werden)
| SCHON GEWUSST? |
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- Die LEINE muss der Körpergröße und dem Körpergewicht des Hundes entsprechend fest sein und darf höchstens 1,5 Meter lang sein
- Der MAULKORB muss so beschaffen sein, dass der Hund seinen Fang öffnen und frei atmen, jedoch weder beißen noch den Maulkorb vom Kopf abstreifen kann
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Weitere Informationen rund um das Thema "Hundehaltung" findet man hier.