Leinen- und/oder Maulkorbpflicht


Leinen- und Maulkorbpflicht werden im Oö. Hundehaltegesetz 2024  § 9 geregelt.


Diagramm

TIPP: www.hundehaltung-ooe.at und www.sichermithund.at bieten wertvolle Informationen rund um das Thema Hundehaltung in OÖ


(A) Für ALLE Hunde gelten Leinen- ODER Maulkorbpflicht

im öffentlichen Raum innerhalb des Ortsgebietes 

(B) Für ALLE HUNDE gelten Leinen- UND Maulkorbpflicht

  • in öffentlichen Verkehrsmitteln
  • in Schulen, Kindergärten, Horten, Krabbelstuben
  • auf gekennzeichneten Spielplätzen
  • in Gaststätten
  • in Vergnügungsparks
  • bei Badeanlagen währen der Saison
  • bei Veranstaltungen
  • bei sonstigem Bedarf

-> ACHTUNG: sonstiger Bedarf definiert sich wie folgt:

  • Menschenansammlungen jedweder Art
  • falls freilaufende Hunde sich wiederholt nicht abrufen lassen, nicht verlässlich zur hundehaltenden Person zurückkommen und sich somit außerhalb deren Einflussbereich befinden
  • falls freilaufende Hunde wiederholt andere Personen belästigt (z.B.: Anknurren, Anbellen)

(C) Für AUFFÄLLIGE (altersunabhängig) und Hunde SPEZIELLER RASSE (ab dem 12. Lebenmonat) gelten Leinen- UND Maulkorbpflicht

im gesamten öffentlichen Raum (innerhalb & außerhalb des Ortsgebietes)

-> ACHTUNG: für Hunde spezieller Rasse kann um eine Befreiung der Leinen- und Maulkorbpflicht bei der Gemeinde angesucht werden (Bescheid muss immer mitgeführt werden)


AUSNAHMEN

(A) KEINE Leinen- UND Maulkorbpflicht gelten für

  • Hunde, die zum Zwecke der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Jagd und des Hilfs- und Rettungswesens ausgebildet wurden (im Einsatz, bei Übungen)
  • Assistenzhunden bzw. Therapiebegleithunden gemäß § 39a Bundesbehindertengesetz (in Ausbildung, ausgebildet)
  • Hunde bei Hundevorführungen und Hundeschauen (gilt nicht für auffällige Hunde)
  • in eingezäunten Freilauf- und Hundewiesen

(B) NUR Maulkorbpflicht gilt für

auffällige und Hunde spezieller Rasse in NICHT eingezäunten Freilauf- und Hundewiesen

(C) KEINE Maulkorbpflicht gilt für

  • Hunde in Transportboxen
  • Hunde mit chronischen und irreversiblen Erkrankungen der Atemwege (Attest notwendig, muss immer mitgeführt werden)


SCHON GEWUSST?
  • LEINE muss der Körpergröße und dem Körpergewicht des Hundes entsprechend fest und darf höchstens 1,5 Meter lang sein
  • MAULKORB muss so beschaffen sein, dass der Hund seinen Fang öffnen und frei atmen, jedoch weder beißen noch den Maulkorb vom Kopf abstreifen kann

Weitere Informationen rund um das Thema "Hundehaltung" findet man hier.