Lustbarkeitsabgabe

Veranstaltungen im Gemeindegebiet der Gemeinde Engerwitzdorf und die Aufstellung von Automaten (Dart, PhotoPlay, etc.) unterliegen der Lustbarkeitsabgabe nach der Lustbarkeitsabgabeordnung.

Veranstaltungen sind beim Gemeindeamt Engerwitzdorf anzumelden - bei der Anmeldung hat der Veranstalter die Karten, die dazu ausgegeben werden sollen, vorzulegen. Die Karten werden in weiterer Folge vom Gemeindeamt Engerwitzdorf abgestempelt, damit diese eine Gültigkeit erlangen.

Lustbarkeitsabgabe_Verordnung.pdf herunterladen (0.36 MB)

Zuständig