Neubeurkundungen

Gemäß § 2 (2) Personenstandsgesetz ist ein im Ausland eingetretener Personenstandsfall auf Antrag einer Person in ein inländisches Personenstandsbuch einzutragen. Der Antrag ist an das Standesamt Wien-Innere Stadt zu stellen. Vorzulegen sind sämtliche Urkunden und Ausweise. Der Antrag kann auch jedem Standesamt gestellt werden.

Gebühren:
Antrag: Euro 21,00 oder
Niederschrift über den Antrag auf Beurkundung: Euro 23,10 (Bundesgebühr Euro 21,00 + Verwaltungsabgabe Euro 2,10).

Die Gebühren können, je nach Vorlage von Urkunden, variieren.