Personenbezogene Daten – Auskunft über gespeicherte Daten beantragen
Die Gemeinde Engerwitzdorf speichert und verarbeitet personenbezogene Daten. Lt. Art. 15 DSGVO können Sie von ihr Auskunft darüber verlangen,
- ob und welche Daten diese über Sie speichert,
- zu welchem Zweck sie die Daten verarbeitet,
- woher die Daten stammen, wenn dies gespeichert oder sonst bekannt ist,
- an wen sie die Daten übermittelt.
Zuständigkeit: für den Antrag auf Auskunft : Gemeinde Engerwitzdorf
Ausnahme: wenn der Auskunftswerber seine Identität nicht nachweist, kann die Gemeinde die Auskunft verweigern.
Voraussetzungen für die Auskunft sind:
- Ihre Identität steht zweifelsfrei fest.
- für in Akten gespeicherte personenbezogene Daten:
Sie müssen Angaben machen, die das Auffinden der Daten ermöglichen
Der für die Erteilung der Auskunft erforderliche Aufwand darf nicht außer Verhältnis zu Ihrem Informationsinteresse stehen.
Unterlagen: keine
Wenn möglich, sollten Sie dem Antrag einen Nachweis für den Grund der beantragten Auskunft beilegen.
Ablauf:
Die Gemeinde Engerwitzdorf muss dem Begehren auf Auskunft unverzüglich längstens jedoch binnen eines Monats (Verlängerung um weitere zwei Monate) nach Einlangen des Begehrens nachkommen. Mit einem Antrag Sie können die Beauskunftung schriftlich oder elektronisch mittels Onlineformular bei der Gemeinde Engerwitzdorf, Leopold-Schöffl-Platz 1, 4209 Engerwitzdorf, gemeinde(at)engerwitzdorf, beantragen.
Die Gemeinde Engerwitzdorf prüft, ob die Voraussetzung für die Beauskunftung vorliegen. Sie kann die Auskunft beispielsweise schriftlich oder mündlich erteilen. Sie kann Ihnen auch Einsicht in schriftliche Unterlagen gewähren. Lehnt die Gemeinde Engerwitzdorf Ihren Antrag ab, erhalten Sie darüber einen Bescheid. Die Ablehnung muss sie nicht begründen, wenn dies den Zweck der Auskunftsverweigerung gefährden würde.
Tipp: Sie können sich bei (teilweiser) Ablehnung Ihres Antrags an die zuständige Österreichische Datenschutzbehörde, Wickenburggasse 8, 1080 Wien, Telefon: +43 1 52 152-0. E-Mail: dsb@dsb.gv.at wenden.
Kosten: keine
Frist: binnen eines Monates
Antrag_auf_Auskunft_2_.pdf herunterladen (0.25 MB)