Personenbezogene Daten – Datenübertragbarkeit
Die Gemeinde Engerwitzdorf speichert und verarbeitet personenbezogene Daten.
Lt. Art. 20 DSGVO können Sie unter bestimmten Voraussetzungen, für die von Ihnen bereitgestellten Daten, die Bereitstellung in einem strukturierten, gängigen, und maschinenlesbaren Format, ,verlangen.
Zuständigkeit:
für den Antrag auf Bereitstellung : Gemeinde Engerwitzdorf
Ausnahme: Die Hoheitsverwaltung der Gemeinde ist nicht davon betroffen .
Voraussetzungen:
Die ist in folgenden Punkten möglich:
- wenn die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a oder Art 9 Abs 2 Buchstabe a oder auf einem Vertrag gemäß Art 6 Abs 1 Buchstabe b beruht.
- die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.
- Weitere Informationen im Art. 20 DSGVO, Erwägungsgrund 68
Unterlagen: keine
Wenn möglich, sollten Sie dem Antrag einen Nachweis für den Grund der beantragten Einschränkung beilegen.
Ablauf:
Die Gemeinde Engerwitzdorf muss dem Begehren auf Datenübertragbarkeit unverzüglich, längstens jedoch binnen eines Monats (Verlängerung um weitere zwei Monate) nach Einlangen des Begehrens nachkommen. Mit einem Antrag Sie können die Datenübertragbarkeit schriftlich oder elektronisch mittels Onlineformular bei der Gemeinde Engerwitzdorf, Leopold-Schöffl-Platz 1, 4209 Engerwitzdorf, E-mail senden, beantragen.
Die Gemeinde Engerwitzdorf prüft, ob die Voraussetzung für die Datenübertragbarkeit gegeben sind. Wenn ja, bereitet sie die Daten für eine Übertragung vor und teilt es Ihnen mit. Andernfalls lehnt sie den Antrag ab. Es ist auch möglich, dass die Gemeinde Ihren Antrag nur für bestimmte Daten berücksichtigt.
Tipp: Sie können sich bei (teilweiser) Ablehnung Ihres Antrags an die zuständige Österreichische Datenschutzbehörde, Wickenburggasse 8, 1080 Wien, Telefon: +43 1 52 152-0. E-Mail: dsb@dsb.gv.at wenden.
Kosten: keine
Frist: binnen eines Monates (Verlängerung um weitere zwei Monate möglich)
Ansuchen_auf_Datenübertragbarkeit_1.pdf herunterladen (0.14 MB)