Restabfall und Abfuhrintervalle

Restabfall ist nicht verwertbarer Abfall, und sollte nach Möglichkeit vermieden werden. Wiederverwertbare Stoffe wie Glas, Metalle, Papier, usw. sollten nicht zum Restabfall! Biogene Abfälle dürfen auf keinen Fall über die Restabfalltonne entsorgt werden. Als Entleerungsintervalle stehen je nach Bedarf 2 wöchentlich, 4 wöchentlich oder 6 wöchentlich zur Auswahl. Restabfallbehälter (90-Liter) sind gegen Kostenersatz (€ 31,-) am Gemeindeamt Engerwitzdorf erhältlich.

Die Änderung des Entleerungsintervalles kann online oder zu den Öffnungszeiten am Gemeindeamt im Bürgerservice beantragt werden.

Müllabfuhrtermine

Was gehört zum Restabfall? *

  • Stark verschmutzte Verpackungsreste wie z.B. Fettpapier; alte bzw. kaputte Textilien, Stoffreste oder Schuhe,.... 
  • Hygieneartikel wie Windeln, Wattestäbchen, Binden Watte, Tampons, Zahnbürste .... 
  • Geschirrbruch wie z.B. Keramik, Porzellan, Steingut, Spiegelbruch, .... 
  • Knochen, Wursthaut, kleine Mengen an tierischen Küchenabfällen**
  • Hundekot und Katzenstreu 
  • Sonstiges: Ausgeschriebene (leere) Kulis, Tintenpatronen, Glühbirnen, Leder, Wachs, Ofenasche (reine Holzasche kann allerdings über die Biotonne/Komposter entsorgt werden), Nylonstrümpfe, Staubsaugersäcke, Farbfilme, unbrauchbare Videokassetten, Schallplatten, Musikkassetten, Pflaster, Etiketten, kaputtes (wenn nicht zerlegtes) Spielzeug (ohne Batterien), Tennisbälle, kaputte Gebrauchsgegenstände, Zigarettenasche und -stummeln, Kehricht usw.

Was gehört nicht in den Restabfall?

  • Glas 
  • Metall 
  • Bioabfall 
  • Papier 
  • Karton 
  • Sperrige Abfälle 
  • Sperrmüll 
  • Problemstoffe 
  • Verpackungen 

*Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit

** Tierkadaver und größere Mengen an Fleisch zur Sammelstelle für Tierkörper und tierische Abfälle bringen.

Restmuelltonne_Tipps.pdf herunterladen (0.24 MB)