SEPA-Lastschrift für Gemeindeabgaben

Gemeindeabgaben lt. RA 2015-2019 und VA 2020


Lastschriftauftrag

Viele Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger nutzen bereits die Möglichkeit, ihre Gemeindeabgaben (vierteljährliche Vorschreibungen, Ausspeisung, Essen auf Rädern, Hundeabgabe, Sonstiges), mittels Lastschriftaufträge zu bezahlen. Alle Zahlungen an die Gemeinde können in diesem Zusammenhang bequem, zuverlässig und genau am Zahlungstag abgebucht werden.

Folgende Vorteile können Sie in Anspruch nehmen:

  • Zahlung erfolgt genau am Fälligkeitsdatum – Ausnützung der vollen Zahlungsfrist 
  • Kein Vergessen der Zahlung – keine Mahngebühren oder Säumniszuschläge 
  • Komfortabel und einfach – keine manuelle Überweisung 
  • Gutschriften – werden in Abzug gebracht und nur der offene Betrag abgebucht 
  • Stornierung des Lastschriftauftrages – ein Lastschriftauftrag kann jederzeit widerrufen werden 
  • Rückbuchung möglich – innerhalb von 56 Tagen (8 Wochen) kann ein Lastschriftauftrag vom Kontoinhaber rückgängig gemacht werden
     
    Wenn Sie diese Vorteile überzeugt haben, genügt es, den Abbuchungsauftrag entweder persönlich/postalisch/via E-Mail am Gemeindeamt bekannt zu geben, oder ihrer Hausbank einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Das Lastschriftauftragsformular können sie hier downloaden.
    Selbstverständlich können Sie das Formular auch direkt am Gemeindeamt ausfüllen und unterschreiben.

    Sepa_Lastschrift_2019.pdf herunterladen (0.14 MB)