Schneeräumung und Streuung

Schneeräumung und Streuung von öffentlichen Straßen, sowie Gehsteigen und Gehwegen die in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde fallen.
Rund 250 Kilometer müssen im Ernstfall möglichst rasch von Schnee und Eis gesäubert werden. Das Gemeindegebiet ist in 7 Räumstrecken aufgeteilt: Die Umlaufzeit beträgt je Fahrzeug und Räumstrecke ca. 4,5 Stunden. Die Salzstreuung beschränkt sich auf Steigungen sowie exponierte Straßenabschnitte.

Durchführung durch den:

Bauhof der Gemeinde Engerwitzdorf, Langwiesen 8, 4209 Engerwitzdorf.

Bitte beachten sie die gesetzliche Anrainerverpflichtung gemäß § 93 der Straßenverkehrsordnung 1960, die sowohl den Winterdienst (Schneeräumung und Streuung) auf Gehsteigen und Gehwegen als auch deren Reinigung betrifft. Die genannte Gesetzesstelle lautet wörtlich Anrainerverpflichtungen