Sprengelfremder Schulbesuch - Umschulungsantrag

Für jede öffentliche Pflichtschule besteht ein eigener Schulsprengel. Nach § 46 Abs. 2 Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz 1992 ist jede/r Schulpflichtige in die für ihn nach der Schulart in Betracht kommende Schule, deren Schulsprengel sie/er angehört (sprengelmäßig zuständige Schule), aufzunehmen.

Wollen die Erziehungsberechtigten ihr Kind aber in eine sprengelfremde Schule geben, so müssen diese einen Antrag auf Bewilligung eines sprengelfremden Schulbesuchs gemäß § 47 Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz 1992 stellen.

Antrag / Ansuchen
Das Ansuchen auf sprengelfremden Schulbesuch wird an den gesetzlichen Schulerhalter (Gemeinde oder Magistrat) der um Aufnahme ersuchten Schule (Wunschschule) gestellt. Bei Einigung der betroffenen Gemeinden (Schulsitzgemeinde und Wohnsitzgemeinde) ist ein behördliches Verfahren nicht weiter erforderlich.

Ansuchen für Schulen in anderen Gemeinden richten Sie bitte an das jeweilige Gemeindeamt, in der sich die Wunschschule befindet.

Sie möchten, dass Ihr Kind eine Volksschule in Engerwitzdorf besucht? Diesen Antrag bekommen Sie direkt bei Frau Martina Näher im Gemeindeamt Engerwitzdorf, oder Sie können das Umschulungsansuchen gleich direkt herunterladen, zu Hause ausfüllen und unterschrieben im Gemeindeamt Engerwitzdorf während des Kundenverkehrs abgeben.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bildung-ooe.gv.at/Schule-und-Unterricht/Schulsprengel.html 

Antrag_auf_sprengelfremden_Schulbesuch_Umschulungsantrag.pdf herunterladen (0.05 MB)Faktenblatt_Sprengelfremder_Schulbesuch.pdf herunterladen (0.03 MB)

Zuständig