Wasseranschluss

Hier finden Sie wichtige Hinweise für einen rechtzeitigen Anschluss Ihres Objektes an die gemeindeeigene Wasserleitung zusammengestellt. Für etwaige weitere Auskünfte steht Ihnen das Gemeindeamt gerne zur Verfügung.

Was ist bei der Bauplanung zu beachten?
Bauseitig ist ein geeigneter Wasserzählerraum an der straßenseitigen Hauptmauer (Keller) zur Verfügung zu stellen. Dieser Raum muss frostfrei und die Wasserzähleranlage muss jederzeit leicht zugänglich sein. Auch Wasserzählerschächte können anstelle von Wasserzählerräumen in bestimmten Fällen errichtet werden. Stellen Sie jedoch vor Errichtung eines Schachtes bzw. Zählerraumes unbedingt das Einvernehmen mit dem Gemeindeamt (Bauhofleiter Hr.Faltlhansl – +43 664 8470331) her. Beachten Sie bitte auch, dass für unterschiedliche Dimensionen der Abzweigleitung auch unterschiedlich großer Platzbedarf für die Wasserzähleranlage besteht.

Wer beantragt eine Abzweigleitung?
Die Wasserabzweigleitung wird im Allgemeinen vom Bauherrn (Grundeigentümer) beantragt. Bitte bedenken Sie, dass die Herstellung einer Abzweigleitung auch von der jeweiligen Versorgungssituation abhängt. Ersparen Sie sich unnötigen Terminärger und teilen Sie dem Gemeindeamt rechtzeitig mit, wann Sie Ihren Wasseranschluss benötigen.

Wer legt die Leitungstrasse fest?
Der Verlauf der Trasse der Abzweigleitung, deren Dimension und der Standort des Wasserzählers werden von der Gemeinde festgelegt, wobei versucht wird, Ihre Wünsche soweit wie möglich zu berücksichtigen. Leitungsschäden
Da das Wasser nicht vergeudet werden soll, ersuchen wir Sie, jedes Anzeichen für eine Beschädigung an einer Wasserleitung unverzüglich der Gemeinde zu melden.

Was gehört alles zur Hausinstallation (Innenanlage)?
Die Hausinstallation (Innenanlage) umfasst alle Anlagen und Leitungsteile ab Wasserzähleranlage bis zur letzten Entnahmestelle.

Kann die Hausinstallation (Innenanlage) in Eigenregie erstellt werden?
N E I N ! Sie darf nur von einem behördlich konzessionierten Installateur errichtet, geändert und in Stand gehalten werden. Innenanlagen, die nicht von einem behördlich konzessionierten Installateur errichtet werden, werden nicht an die Wasserleitung angeschlossen.

Kann bereits während der Bauzeit Wasser bezogen werden?
J A ! Sofern die Abzweigleitung bereits errichtet ist, kann über diese das Bauwasser bezogen werden. Wasserzähler und die freiliegenden Leitungsteile sind jedoch ausreichend gegen Frost und Beschädigung zu schützen. Ist eine fachgerechte Installation des Wasserzählers nicht möglich, wird der Verbrauch als Pauschale abgerechnet. Das Auf- und Zudrehen der Wasserschieber bei der Abzweigleitung erfolgt ausschließlich durch die Gemeinde.

Und wann steht Wasser im ganzen Haus zur Verfügung?
Sobald vom behördlich konzessionierten Installateur die Innenanlage fertig gestellt ist, kann der Anschluss erfolgen. Der Wasserzähler darf ausschließlich von den Bediensteten der Gemeinde angeschlossen werden.

Wie steht es mit den gesetzlichen Bestimmungen?
Die Rechtsgrundlage zur Abgabe des Wassers bildet die Wasserleitungsordnung der Gemeinde. Die für Sie zutreffenden Rechtsgrundlagen liegen beim Gemeindeamt zur Einsicht auf.
Sparsamer Umgang mit dem Lebensmittel Wasser
Wir ersuchen Sie, mit dem Lebensmittel Wasser sparsam umzugehen. Gerade beim Wohnhausneubau besteht die Möglichkeit, getrennte Trink- und Brauchwassersysteme zu schaffen. Das Brauchwasser könnte aus eigenen Brunnen oder aus Regenwasser-Sammelbehälter bezogen werden.

Zuständig