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Die Wasserbezugsgebühr wird nach der Menge des verbrauchten Wassers berechnet und ist zum Zeitpunkt, ab dem das Grundstück an die Gemeinde-Wasserversorgungsanlage angeschlossen ist, zu entrichten. Sie beträgt je m³ € 1,84 inkl. USt (per 01.01.2023).
siehe Wassergebührenordnung